
Ordinationstarife
Der Besuch in meiner Wahlarztordination bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:
Es ist keine Zusatz- bzw. Privatversicherung nötig. Bei Übereinkunft zur endoskopischen Abklärung oder operativen Therapie wird der Eingriff am Klinikum Rohrbach von mir persönlich unabhängig von ihrem Versicherungsstatus durchgeführt. Lediglich die Unterbringung und Hotelkomponente hängen von ihrer Versicherungsdeckung ab (Allgemeine Klasse oder Sonderklasse). Es besteht die Möglichkeit, aber kein Zwang auf Sonderklasse aufzuzahlen, wenn sie das möchten. Endoskopien und Operationen in anderen Krankenanstalten sind NICHT möglich. Sämtliche im Krankenhaus erbrachten Leistungen werden selbstverständlich über ihre Krankenkasse abgerechnet und verursachen ihnen keine Kosten. Sie müssen lediglich das unten angeführte Wahlarzthonorar begleichen (keine Barzahlung- sie bekommen beim Ordinationsbesuch einen Zahlschein bzw. die Bankdaten auf ihrer Honorarnote und auf ihrem Befund ausgewiesen).
Wir erledigen die direkte Einbuchung von diagnostischen, endoskopischen und operativen Terminen im Krankenhaus, sodass Sie sich praktisch um nichts mehr kümmern brauchen.
Die persönliche Nachbetreuung erfolgt auf Wunsch in der Ordination mit Wundkontrollen, Nahtentfernung, Befundbesprechung etc.
Es gibt pauschale Fixkosten in der Ordination ohne Zusatzkosten (auch nicht für Ultraschalldiagnostik)
Preis Erstordination ohne persönliche Operations oder Endoskopievereinbarung: € 100,-
Preis Erstordination im Falle einer persönlichen Operations oder Endoskopievereinbarung: € 200,-
Preis Folgeordination(en): je € 50,-
Garantiert keine Zusatzkosten zu obig angeführten Preisen. Wahlarzthonorar zahlbar binnen 7 Werktagen mit Zahlschein oder Online-Überweisung
Wahlarztsystem
Aufgrund der Sozialversicherungsgesetze sind die Krankenkassen verpflichtet, den Patienten von Wahlärzten Kosten für Krankenbehandlungen zurückzuerstatten.
Die Höhe der Kostenerstattung ist gesetzlich mit 80 % des Betrags festgelegt, der bei Inanspruchnahme eines entsprechenden Kassenvertragspartners vom Versicherungsträger aufzuwenden gewesen wäre.
Nach Ihrer Behandlung erhalten Sie mit Ihrem medizinischen Befund eine Zahlungseingangsbestätigung, die einer Honorarnote entspricht. Die einbezahlte Rechnung reichen Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung ein.
Sie erhalten bis auf einen Selbstbehalt (variiert je nach Krankenversicherung) einen Kostenanteil rückerstattet.
Ich besitze die Verrechnungsberechtigung für Ultraschallleistungen, die bei ihrer Krankenkasse ggf. eine höhere Rückvergütung bewirken.